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Hausanschluss beim neubau

Um ein neues Gebäude mit Trinkwasser zu versorgen, muss eine Anbindung an die Versorgungsleitung hergestellt werden- der Hausanschluss. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Wasserversorgung nach Terminvereinbarung gerne zur Verfügung.

Kosten eines Hausanschlusses

Die Kosten sind von mehreren Faktoren abhängig. So spielen etwa die Länge, die Bauart des Gebäudes sowie die örtlichen Begebenheiten eine Rolle. Nachdem Sie einen Antrag eingereicht haben, erhalten Sie ein schriftliches Angebot, in dem wir Ihnen die Kosten detailliert darstellen.

Anträge

 

Es gelten strenge Anschlussbedingungen, die es zu erfüllen gilt. Nähere Informationen entnehmen Sie dem nachfolgenden Dokument:

Sobald ein Anschluss an unser Netz besteht, folgt der Einbau des Wasserzählers. Bitte füllen Sie dazu den nachfolgenden Antrag aus und schicken ihn an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenzentrum. Unsere Techniker setzen sich dann zwecks Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung.

Terminvereinbarung

Sobald uns Ihr Auftrag vorliegt, beginnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
mit der Planung und Koordination des Hausanschlusses. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig eingereichte Unterlagen bearbeitet werden und die Planung einige Wochen in Anspruch nehmen kann.

Hausanschlussänderung & Reparatur

Möchten Sie Ihr Gebäude abreißen oder benötigen keinen Hausanschluss mehr?
Dann müssen die Anschlüsse getrennt werden.

Bitte beachten Sie, dass vor einem Abriss sämtliche Netzanschlüsse abgetrennt werden müssen, da sonst Gefahr für Leib und Leben besteht.

Die Trennung erfolgt in der Regel an der Versorgungsleitung in der Straße. Dabei wird auch die Messeinrichtung ausgebaut. Nach der Stilllegung kann der Anschluss nicht mehr genutzt werden. Falls Sie den Anschluss später wieder benötigen, muss ein neuer Hausanschluss beantragt werden. Die Kosten dafür trägt der Grundstückseigentümer.

Die tatsächlich anfallenden Kosten für die Trennung oder Wiederherstellung des Wasserhausanschlusses werden gemäß dem aktuellen Jahres-LV für Tiefbauarbeiten nach Aufwand abgerechnet.

Für die Umlegung oder sonstige Änderungen am Hausanschluss, einschließlich der Zählereinheit, sind ausschließlich die Stadtwerke Dietzenbach zuständig. Den Antrag kann nur der Grundstückseigentümer stellen. Die Antragstellung kann nur durch den Grundstückseigentümer erfolgen. Sie können das erforderliche Antragsformular hier herunterladen oder bei den Stadtwerken Dietzenbach anfordern.