versiegelte Flächen auf Ihrem Grundstück
Die Stadtwerke stellen Ihnen Abwasseranlagen zur Verfügung, in denen Regenwasser abgeleitet und behandelt wird. Dafür wird eine Gebühr erhoben. Grundlage für deren Berechnung bilden die befestigten bzw. überbauten Flächen des jeweiligen Grundstückes, von denen Regenwasser in die Entwässerungseinrichtungen abfließen kann. Die aktuelle Niederschlagswassergebühr pro m² versiegelter Flächen können Sie der Entwässerungssatzung entnehmen.
Wie wurde die gebührenrelevante Fläche ermittelt?
Im Jahr 2014 rief die Stadt Grundstückseigentümer während eines sogenannten Selbstauskunftsverfahrens dazu auf, Angaben zu versiegelten Flächen auf ihrem Grundstück (Art der Oberflächenbefestigung, Einleitverhalten, Art und Nutzung von Zisternen) zu machen.
Im Juli 2015 wurden dann Festsetzungsinformationen für alle Eigentümerinnen und Eigentümer zum Thema „Niederschlagswassergebühr/versiegelte Flächen“ verschickt. Jede Grundstückseigentümerin und jeder Grundstückseigentümer erhielt für sein Grundstück einen ggf. nach seinen Angaben korrigierten Lageplan sowie eine tabellarische Aufstellung der Teilflächen. Dieser Aufstellung lässt sich entnehmen, wie die einzelnen Flächen in die gebührenpflichtige Gesamtfläche einfließen.
Die in diesem Verfahren ermittelte gebührenpflichtige Gesamtfläche wird seit dem 1. Januar 2015 bei der Veranlagung der Niederschlagswassergebühr zugrunde gelegt.
Planen Sie Neubauten, Umbauten oder Renovierungen?
Sollte sich zukünftig auf Ihrem Grundstück etwas ändern, bitten wir um eine zeitnahe Mitteilung. Um die Gesamtfläche ermitteln zu können, benötigen wir neben der Flächengröße Informationen zum Einleitverhalten, zur Art der Oberflächenbefestigung sowie zur Größe und Nutzung von Zisternen.
Bitte füllen Sie daher folgenden Änderungsantrag und den Erfassungsbogen aus und senden Sie uns diese Unterlagen mit einem Lageplan, dem wir die einzelnen Flächen entnehmen können, unterschrieben zurück. Wir werden dann die gebührenrelevante Fläche neu berechnen.