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Grünabfallsammelplatz

Wert- und Altstoffannahme

Was darf angeliefert werden?

  • Ast- und Strauchwerk: Angelieferte Äste dürfen max. einen Durchmesser von 15 cm aufweisen
  • Gartenabfälle: z. B. Rasenschnitt, Moos, Wildkräuter, Unkräuter, Topfblumen, Schnittblumen

Was darf ich nicht anliefern?

  • Äste und Stämme mit mehr als 15 cm Durchmesser
  • organische Küchenabfälle: z.B. Obst- und Gemüsereste, Kaffeesatz, Filtertüten
  • kranke Pflanzenteile: Diese sind prinzipiell der Restmüllabfuhr zuzuführen.
  • Wurzelballen mit Erdanhaftungen, sowie generell Wurzeln
  • Erde, Sand, Granulat (z.B. Seramis) und Grasnarben
  • Kleintierstreu (auch nicht in Form von Stroh)
  • Sonstige Fremdstoffe (z.B. Blumenschilder, Blumentöpfe, Drähte, Hölzer, etc.)
  • Gewerblich gesammelte Grünabfälle von z.B. Gartenbauunternehmen oder Hausmeisterdienstleistern