Wert- und Altstoffannahme
Dietzenbacher Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende, die an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind, können bei der Wert- und Altstoffannahme ihre Abfälle entsorgen. Bei Gewerbetreibenden ist immer eine maximale Anliefermenge, die sogenannte haushaltsübliche Menge, zu beachten. Beauftragte Gewerbebetriebe können nur gegen Vorlage einer Abholbestätigung von Dietzenbacher Bürgern anliefern.
Was darf angeliefert werden?
- Altglas: nur Hohlgläser (DSD-Gläser)
- Altkleider: Kleidungsstücke, sonstige Textilien und Schuhe)
- Altmetalle
- Altpapier: ohne Verunreinigungen; Kartons nur gefaltet bzw. gerissen)
- Altholz: Annahme erfolgt nur sortenrein, ohne Verbund mit Metall, Kunststoff etc. Keine Annahme von A IV Hölzer d.h. gegen Verwitterung schützte Hölzer
- Auto-Batterien: Annahme max. zwei Stück
- Bauschutt: Steine, Fliesen
- Buntmetalle: Edelmetalle (Kupfer/Kabel, Messing, Aluminium)
- CDs, DVDs, Blue-Ray
- Elektro Klein- und Großgeräte: in haushaltsüblichen Mengen (Fernseher, Monitore, Waschmaschine, Trockner, Kühl- und Gefriergeräte, Elektronikschrott).Akkus sind aus den E-Geräten zu entfernen. Batteriebetriebende Elektrokleingeräte mit fest eingebauten Lithium-Ionen Akkus sind gesondert in einem separaten Behälter zu sammeln.
- Kork: ohne Störstoffe wie z.B Metallteile, Klebereste, etc.
- LED-Energiesparlampen: Nur einzelne Lampen.
- Leuchtstofflampen: Annahme max. 12 Stück
- Sperrige Kunststoffe: sperrige Hartkunststoffe
- Teppichböden: haushaltsübliche Menge
- Trockenbatterien, Akkus: mobile Akkus sind aus den E-Geräten auszubauen.
- Verpackungen Rücknahme Systeme (Grüner Punkt): nur Verkaufsverpackungen aus dem Dualen Rücknahmesystem (mit dem "Grünen Punkt" gekennzeichnet)
Was darf nicht angeliefert werden?
Nicht angenommen werden auf dem Wertstoffhof unter anderem folgende Gegenstände:
- Althölzer aus dem Außenbereich, weil diese mit witterungsfesten Holzschutzmitteln behandelt sind, wie z.B. Jägerzäune, Pergolen, Gartenmöbel aus Holz, Gartenhütten, Außentüren aus Holz, Außenwandbekleidungen, Carpethölzer, Fensterrahmen aus Holz, Holzbalkone und andere imprägnierte Hölzer, Bahnschwellen, Bauholz aus dem Außenbereich, Brandholz
- Baustyropor
- Gewerbliche Transportverpackungen
- Glasscheiben
- Tapeten
- Trockenbauteile, wie zum Beispiel Gipskartonplatten oder Rigips
Öffnungszeiten
Dezember, Januar und Februar
Wochentag |
Vormittag |
Nachmittag |
Montag |
09:00 - 12:00 Uhr |
13:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag |
09:00 - 12:00 Uhr |
13:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch |
09:00 - 13:00 Uhr |
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Donnerstag |
09:00 - 12:00 Uhr |
13:00 - 16:00 Uhr |
Freitag |
09:00 - 13:00 Uhr |
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Samstag |
09:00 - 13:00 Uhr |
März - November
Wochentag | Vormittag | Nachmittag |
Montag | 08:30 - 12:00 Uhr |
13:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr |
13:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 13:00 Uhr |
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Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr |
13:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 13:00 Uhr |
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Samstag | 08:00 - 13:00 Uhr |