Illegale Abwassereinleitungen gefährden Betrieb der Kläranlage
Stadtwerke Dietzenbach rufen zu verantwortungsbewusstem Handeln auf
In den vergangenen Monaten ist es in der Kläranlage Dietzenbach mehrfach zu massiven Störungen gekommen. Die Ursache: Illegale oder nicht zulässige Einleitungen von Abwässern ins städtische Kanalnetz. Diese beeinträchtigen nicht nur die biologische Reinigungsleistung der Anlage erheblich, sondern gefährden auch den Umwelt- und Gewässerschutz – mit potenziell weitreichenden Folgen für Natur und Bevölkerung.
Mikroorganismen im Abwasser stark geschädigt
Durch die Einleitung nicht konformer Abwasserfrachten – darunter vermutlich chemische Substanzen oder industrielle Rückstände – wurde die sogenannte biologische Stufe der Kläranlage stark gestört. „In dieser Reinigungsstufe übernehmen Mikroorganismen die zentrale Aufgabe, organische Stoffe abzubauen“, erklärt Jannis Wirth, Technischer Bereichsleiter der Stadtwerke Dietzenbach. „Diese Organismen wurden durch die eingeleiteten Stoffe erheblich geschädigt. In der Folge kam der biologische Reinigungsprozess zeitweise fast vollständig zum Erliegen. In solchen Fällen sind wir in enger Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt.“
Messwerte überschritten – Gefahr für Umwelt und Gewässer
Die Auswirkungen waren deutlich messbar: Die Konzentrationen von Ammonium und CSB (Chemischer Sauerstoffbedarf) stiegen innerhalb kürzester Zeit deutlich über die zulässigen Grenzwerte. Im schlimmsten Fall kann unzureichend behandeltes Abwasser in die Umwelt gelangen – mit negativen Folgen für Gewässer, Tiere und Pflanzen.
„Neben den ökologischen Folgen betreffen solche Einleitungen langfristig auch die Bürgerinnen und Bürger, etwa durch höhere Betriebskosten und mögliche Gebührenerhöhungen“, betont Guido Schick, Geschäftsführer der Stadtwerke. „Als kommunales Unternehmen setzen wir uns für einen zuverlässigen Gewässerschutz ein – das geht nur gemeinsam mit allen Beteiligten.“
Informationskampagne
Um über die Problematik aufzuklären, haben die Stadtwerke gemeinsam mit der Stadtverwaltung Dietzenbach ein Informationsschreiben an alle indirekten Einleiter im Stadtgebiet versendet. Darin werden sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch mögliche Konsequenzen unzulässiger Einleitungen erläutert. Ziel ist es, das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu stärken – im gewerblichen wie im privaten Bereich.
Zur Klärung der Ursachen wurden außerdem Abwasserproben entnommen und zur Analyse an spezialisierte wissenschaftliche Einrichtungen weitergeleitet. Die Ergebnisse sollen Aufschluss über die Art der eingeleiteten Stoffe geben und dazu beitragen, potenzielle Verursacher zu identifizieren.
Was gehört nicht ins Abwasser?
Farben, Lacke, Lösungsmittel, Medikamente, Fette, Reinigungsmittel und chemische Rückstände gehören keinesfalls in den Abfluss – weder in Küche noch in Bad oder Werkstatt. Und auch für die Toilette gilt: Dorthin gehören ausschließlich das kleine und das große Geschäft sowie Toilettenpapier. Hygieneartikel, Speisereste, Feuchttücher oder Katzenstreu führen zu Verstopfungen, Schäden in der Kanalisation und zusätzlichen Belastungen in der Kläranlage.
Die Stadtwerke rufen alle Dietzenbacherinnen und Dietzenbacher dazu auf, aufmerksam zu bleiben, Verdachtsmomente zu melden und im Zweifel das Kundenzentrum zu kontaktieren.
„Unsere Kläranlage leistet tagtäglich einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz“, so Schick. „Damit das so bleibt, brauchen wir das Mitwirken der gesamten Stadtgesellschaft.“
