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Wasserhygiene: Trinkwasserleitungen in ungenutzten Gebäuden regelmäßig spülen

Wenn Gebäude über längere Zeit nicht genutzt werden, wirkt sich das auf die Hygiene der Trinkwasserinstallationen aus. Deshalb sind Eigentümer dazu verpflichtet, die Hausinstallation – also Wasserhähne, Duschen und Toilettenspülungen – regelmäßig zu spülen.

In ungenutzten Gebäuden steht das Trinkwasser unter Umständen längere Zeit in den Leitungen. Ein Austausch durch Frischwasser ist dann nicht mehr gewährleistet und es können hygienische Probleme, etwa durch Legionellen, entstehen.

Um dies zu vermeiden und jederzeit die Hygiene und die sehr gute Qualität des Trinkwassers sicherzustellen, müssen Sie als Eigentümer dafür sorgen, ungenutzte Trinkwasserleitungen regelmäßig zu spülen. Das gilt auch für Gebäude, die nur teilweise genutzt werden: Hier sollten Sie an allen ungenutzten Entnahmestellen ebenfalls regelmäßig das Wasser laufen lassen.

So spülen Sie die Trinkwasser-Installation richtig:

  • mindestens einmal in der Woche – besser alle drei Tage – alle Wasserhähne einmal aufdrehen und für einige Minuten laufen lassen
  • zuerst warmes und dann kaltes Wasser so lange laufen lassen, bis jeweils eine konstante Temperatur erreicht ist
  • auch Duschen und Toilettenspülungen regelmäßig betätigen

Wiederinbetriebnahme nach längerem Stillstand

Nach einem längeren Stillstand in den Leitungen wird eine umfangreichere Spülung der Installation notwendig. Dabei sollten Sie dann zusätzlich mindestens:

  • den Hauseingangsfilter rückspülen
  • mehrere Entnahmestellen gleichzeitig vollständig öffnen (erst warm, dann kalt)
  • jeweils intensiv erst warm dann kalt spülen
  • das Volumen im Trinkwasser-Erwärmer durch langes Spülen komplett austauschen

Diese umfangreichere Spülung und Reinigung kann im Zweifel eine Fachfirma ebenso durchführen, sowie mögliche weitere Maßnahmen bis hin zur vorübergehenden Außerbetriebnahme der Trinkwasserinstallation (siehe unten). Ist die Trinkwasserinstallation länger als ein halbes Jahr lang nicht genutzt worden, ist außerdem eine mikrobiologische Untersuchung des Wassers nötig.

Trinkwasserinstallation außer Betrieb nehmen

Wenn Leitungen nicht regelmäßig gespült werden können, sollte die Trinkwasserinstallation an der Hauptabsperreinrichtung so zeitnah wie möglich abgesperrt und möglichst durch eine Fachfirma außer Betrieb genommen werden. Des Weiteren sind Sie als Eigentümer verpflichtet, Ihren Versorger unverzüglich darüber zu informieren. Der kann dann den Hausanschlussschieber schließen und so möglichen Beeinträchtigungen der Wasserqualität im Trinkwassernetz vorbeugen. Lassen Eigentümer diese Pflicht unbeachtet, kann dies nicht unerhebliche finanzielle Folgen haben. Hinzu kommt, dass der Versorger verpflichtet ist, dies ebenfalls dem zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen, welches sich unter Umständen ebenfalls einschaltet.

Leitungen möglichst nicht entleeren

Sofern sie nicht aus Frostschutzgründen notwendig wird, ist eine komplette Entleerung der Leitungen in den meisten Fällen nicht sinnvoll. Sie kann sogar Bakterienwachstum und Korrosionsschäden in den Leitungen fördern. Darum muss die Installation in diesen Fällen vollständig getrocknet werden.

Alternative: Automatische Spülung durch spezielle Ventile

Im Fachhandel und beim Installateur Ihres Vertrauens gibt es als Alternative auch spezielle Ventile, die eine regelmäßige Spülung automatisch auslösen.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Verbraucher bei ihrem Wasserinstallateur oder bei Ihrem zuständigen Versorger.