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Umsatzsteuersatz für Trinkwasser gesenkt

Für die Kunden der Stadtwerke Dietzenbach GmbH gilt vom 1.7. bis 31.12.2020 ein auf 5 Prozent reduzierter Umsatzsteuersatz auf Trinkwasser.

Hintergrund ist, dass der Bundesrat mit dem Konjunkturpaket vom 29.6.2020 eine zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuer von 7 auf 5 Prozent unter anderem für Trinkwasser beschlossen hat.

Die Stadtwerke Dietzenbach GmbH wendet deshalb bei allen Kunden, bei denen der Ablesezeitraum zwischen dem 1.7. und 31.12.2020 endet, den reduzierten Umsatzsteuersatz an, und zwar für den  gesamten Ablesezeitraum 2020 (z.B. 01.01.-31.12.2020). Dies gilt auch für Trinkwasser-Leistungen, die zwischen dem 1.7. und 31.12.2020 gesondert abgerechnet werden (z.B. bei Eigentümer-wechseln).

Vorauszahlungen behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht an den reduzierten Umsatzsteuersatz angepasst werden. Sie werden in der Endabrechnung für 2020 verrechnet unter Berücksichtigung des Umsatzsteuersatzes in Höhe von 5 Prozent.

Die aktuelle Preistabelle finden Sie hier