Seiteninhalt

Nach Ruhezeiten die Wasserleitungen gut spülen

In zahlreichen Immobilien läuft aufgrund der Coronakrise seit Monaten nichts mehr, noch nicht einmal das Wasser. Wenn nun Bürogebäude, private Wohnräume, Fitnessstudios, Sportstätten, Hotels, Kindergärten und Schulen nach langer Nichtnutzung wieder an den Start gehen, gilt es, nicht einfach da weiterzumachen, wo man aufgehört hat, sondern besondere Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. „Damit sich keine Keime, vor allem keine Legionellen festsetzen, empfiehlt es sich dringend, Trinkwasserleitungen immer dann, wenn sie nicht regelmäßig genutzt werden, gründlich und regelmäßig zu spülen“, sagt Jürgen Deckmann, Geschäftsbereichsleiter Wasserversorgung bei den Stadtwerken. So raten Experten, die Spülungen alle 72 Stunden durchzuführen. Ist das nicht erfolgt, gilt bei Wiederaufnahme des Betriebes: Hahn auf und laufen lassen. Weitere Informationen zu den Spülungsempfehlungen sowie gegebenenfalls zu weiteren Maßnahmen vor einer Wiederinbetriebnahme finden sich im Internet oder auf Anfrage bei den einschlägigen Fachbetrieben.

Ohne Untersuchung lässt sich nicht nachweisen, ob in einer Leitung Legionellen vorhanden sind oder nicht. Die stäbchenförmigen Keime geben keinen Geruch ab und sind auch mit bloßem Auge nicht erkennbar. Ihre schädliche Wirkung entfalten sie nur, wenn sie eingeatmet werden. Laut Fachpresse wurden die Bakterien erstmals im Jahr 1976 in Amerika entdeckt. Mittlerweile weiß man, dass die Temperatur und die nicht ausreichende Nutzung des Trinkwassers der Bildung der Keime zugutekommen. Ab 20 Grad steigt die Vermehrungsrate, bei 30 bis 45 Grad fühlen sich die Legionellen richtig wohl. Vorgeschrieben ist, dass jede Trinkwasserinstallation, in der Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird und die eine Großanlage enthält, beispielsweise wäre das ein Trinkwasserspeicher, der über mehr als 400 Liter verfügt und Duschen oder andere Einrichtungen vorhanden sind, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt, einmal im Jahr untersucht werden muss.

In Bezug auf die städtischen Immobilien teilt Sandra Homberg, Fachbereichsleiterin Bau- und Immobilienmanagement, Folgendes mit: „Über die Prüfung hinaus haben wir grundsätzlich, und natürlich gerade in der jetzigen Zeit, regelmäßige Spülungen beauftragt.“ Meist drehen die jeweiligen Hausmeister die Wasserhähne auf oder betätigen den Spülknopf, auch die Erzieherinnen in den Kitas oder die Brandschützer bei der Feuerwehr sorgen für regelmäßigen Wasserlauf. Das geschieht aber nicht beliebig und gerade wie es passt. „Es sind sogenannte Spülprotokolle erstellt, die den Zeitablauf vorgeben und eine Bestätigung erfordern“, sagt die Fachbereichsleiterin.