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Abrechnung 2017 und Vorauszahlungen 2018

Ab Freitag, den 26. Januar 2018, versendet die Stadtwerke Dietzenbach GmbH per Post die Endabrechnung 2017 für Frischwasser sowie im Namen und im Auftrag der Städtischen Betriebe Dietzenbach, Eigenbetrieb der Kreisstadt Dietzenbach, den Abwassergebührenbescheid. Auf Basis der festgesetzten Verbrauchswerte 2017 erhalten alle Kunden/innen weiterhin die Vorauszahlungsberechnungen für die Frischwasserentgelte, Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren für das Jahr 2018. Hierbei ist zu beachten, dass nach den Vorgaben des Kommunalen Abgabengesetzes sowie nach der AVBWasserV die Frischwasserrechnung von dem Abwassergebührenbescheid getrennt sein muss. Die Verbrauchsdaten und Festsetzungen sind somit auf zwei voneinander getrennten Dokumenten dargestellt. Die Kunden werden somit gebeten, auch die jeweiligen Zahlpläne pro Abgabenart zu beachten.

Hinweise zur Abrechnung/ Festsetzung 2017:

Die verbrauchten Frischwassermengen pro Liegenschaft, die zur Erstellung der Wasserrechnung und des Abwassergebührenbescheides benötigt werden, wurden anhand der Wasserzählerstände errechnet. Hierzu wurden im Dezember durch Kartenabfrage die Zählerstände aller Liegenschaften abgefragt. Diese konnten per Postkarte oder über ein Onlineportal gemeldet werden. Für die rege Teilnahme bedanken sich die Stadtwerke herzlich.

Die gemeldeten Zählerstände wurden je nach Zählerstandsmeldung auf den Stichtag 31. Dezember 2017 gerechnet. Lagen bis zur Erstellung der Bescheide/Rechnungen keine Zählerstandsmeldungen vor, wurden die Verbrauchsdaten geschätzt.

Hinweise zur Vorauszahlungsberechnung/ Festsetzung 2018:

Zur Berechnung der Vorauszahlungsleistungen 2018 wurden die Verbrauchswerte 2017 herangezogen. Die Jahresvorauszahlungen für das Jahr 2017 sind auf 11 Abschläge aufgeteilt. Die Nachzahlung bzw. die Erstattung Ihres Guthabens erfolgt ohne Verrechnung mit den Vorauszahlungen zum 15. Februar 2018. Die erste Vorauszahlung ist dem Zahlplan zu entnehmen und am 20. Februar 2018 fällig. Sollten Kunden kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, bitten die Stadtwerke um Mitteilung einer Kontoverbindung, damit das Guthaben ausgezahlt werden kann.

Kunden/innen die noch kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, erhalten zusätzlich ein Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Falls die Kunden diesen Service nutzen möchten, bitten die Stadtwerke um Rücksendung des ausgefüllten Formulars.

Weitere Informationen

Sollten darüber hinaus weitere Fragen bestehen, stehen die Mitarbeiter/innen des Kundenzentrums der Stadtwerke Dietzenbach (im Rathaus, Europaplatz 1, 63128 Dietzenbach) gerne zur Verfügung. Sie erreichen die Mitarbeiter/innen auch telefonisch unter der 06074/373-726 oder per E-Mail an kundenzentrum@dietzenbach.de.