Seiteninhalt

Hausanschlüsse

Der Begriff Hausanschluss umfasst die Anschlussleitung und den Revisionsschacht und stellt somit die Verbindung vom anzuschließenden Grundstück an den öffentlichen Kanal her. Bei der Herstellung eines Hausanschlusses sind die unten aufgeführten Punkte zur Bauausführung zu beachten.

Sobald die Genehmigung eines Anschlusses an den öffentlichen Kanal vorliegt, setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten auf ihrem Grundstück mit uns in Verbindung, um deren Abwicklung im Detail abzustimmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Arbeiten an der Anschlussleitung erforderlich sind.

Alle Baukosten, die im Zusammenhang mit Arbeiten an der Anschlussleitung anfallen, trägt der Grundstückseigentümer. Dies gilt auch im Fall von bereits bestehenden Hausanschlussleitungen für Sanierungen von Schäden mit sogenannten Roboterverfahren. Zusätzlich fällt für die Abwicklung der Baumaßnahme (und für den Verschluss eines Altanschlusses) eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe der Gebühren können Sie der Entwässerungssatzung entnehmen. Weitere Informationen zu Hausanschlüssen und Kosten haben wir hier für Sie zusammengestellt:

_______________________________________________________________________

Fehlanschlüsse

Fehlanschlüsse können in Stadtgebieten mit sogenannter Trennkanalisation vorkommen. Das heißt, es gibt je einen Kanal für die Ableitung von Schmutzwasser sowie einen Kanal für die Ableitung von sauberem Regenwasser (zum Beispiel von Hausdächern). Werden oder wurden hier Hausanschlüsse oder Entwässerungsgegenstände falsch angeschlossen, liegt ein „Fehlanschluss“ vor. Problematisch ist dies vor allem dann, wenn durch einen Baufehler Schmutzwasser in den Regenwasserkanal gelangen kann. Da Regenwasserkanäle in Gewässer münden, fließt in einem solchen Fall ungereinigtes Abwasser in die Bäche und Gräben.

Stellen die Stadtwerke Dietzenbach einen Fehlanschluss fest (zum Beispiel bei routinemäßigen Kanalbefahrungen), ist zeitnaher Handlungsbedarf erforderlich. Die Kostenverantwortlichkeit für alle notwendigen Bauarbeiten, inklusive des anfallenden Stundenaufwands der Mitarbeiter, liegt vollumfänglich beim Anschlussnehmer.

Hinweise zu Arbeiten/Sanierungen an der Anschlussleitung

Die Anschlussleitung stellt die Verbindung vom Revisionsschacht zum öffentlichen Kanal dar (inkl. Anschlussstutzen). Bei der Bauausführung sind folgende Punkte zu beachten:

  • Arbeiten an Anschlussleitungen dürfen nicht eigenständig durchgeführt werden.
  • Bereits vorhandene bzw. vorgegebene Anschlusspunkte sind zu nutzen. Nicht genutzte Anschlusspunkte im Bereich Ihres Grundstücks sind zu verschließen.
  • In der Anschlussleitung (zwischen Revisionsschacht und Sammelleitung) ist generell  kein Abzweig, Bogen oder Absturz gestattet.
  • Die Stadtwerke Dietzenbach legen das aus fachlicher und wirtschaftlicher Sicht optimale Sanierungsverfahren fest.

 

Hinweise zur Bauausführung des Revisionsschachts

Der Revisionsschacht stellt den Übergabepunkt zwischen privater Grundstücksentwässerungsanlage und öffentlichem Entwässerungssystem dar. Im Mischsystem ist ein Revisionsschacht, im Trennsystem jeweils ein Revisionsschacht für Regenwasser- und Schmutzwasserleitungen herzustellen. Bei der Bauausführung des Revisionsschachtes sind folgende Punkte zu beachten:

  • Der Revisionsschacht ist wasserdicht und mit offenem Sohlgerinne herzustellen.
  • Das Schachtunterteil ist in Fertigteilbauweise herzustellen.
  • Der Schacht (mind. DN1000) sollte nicht überbaut werden.
  • Fachgerechte Steigeinrichtungen zur sicheren Begehung des Schachtes sind vorzusehen.
  • Abstürze sind vor dem Revisionsschacht entweder innenliegend oder außenliegend mit Revisionsöffnung (d.h. mit Fortführung der Leitung in den Schacht) auszuführen.

Rückstauschutz

Die Kanäle sind für sogenannte 3- bis 5 jährliche Regenereignisse ausgelegt, d.h. Regenereignisse, die statistisch alle 3 bis 5 Jahre auftreten. Treten größere Ereignisse auf oder kommt es zu einer Verstopfung des öffentlichen Kanals, staut sich das Wasser zurück. Die sogenannte Rückstauebene ist i.d.R. die Straßenoberkante. Das bedeutet, dass das Wasser sich so lange aufstaut, bis es über die Straße frei abfließen kann. Wenn nun z.B. Ihr Keller tiefer liegt als die Straßenoberkante und Ihr Abfluss nicht gegen Rückstau gesichert ist, fließt das Wasser über Ihre Anschlussleitung in Ihren Keller und kann dort erhebliche Schäden verursachen.

Bitte beachten Sie daher:

Gegen Rückstau aus dem Kanal muss sich jeder Grundstückseigentümer selbst schützen.

Sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse für alle unter der Rückstauebene liegenden Entwässerungsgegenstände einen Rückstauschutz vor (Rückstauklappe oder Hebeanlage); auch in den Zisternenüberlauf ist ggf. eine Rückstausicherung einzubauen.

Entwässerungsanlagen oberhalb der Rückstauebene sind dagegen grundsätzlich im freien Gefälle zu entwässern. Werden diese Entwässerungsgegenstände fälschlicherweise an eine Rückstausicherung angeschlossen, sind diese ggf. im Starkregenfall oder bei anderen Rückstauereignissen nicht nutzbar und können zu einem internen Rückstau in Ihrem Gebäude führen.Zum besseren Verständnis erhalten Sie hier einen Überblick über die Thematik:

 

Möchten Sie mehr über die Rückstausicherung und den Überflutungsschutz erfahren?

Der Erftverband erklärt anschaulich im folgenden Video die wichtigsten Aspekte:

Rückstausicherung und Überflutungsschutz

Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich gerne an uns wenden.