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durch den Gartenwasserzähler sparen

Vor allem in den heißen Sommermonaten brauchen Blumen und Pflanzen im Garten besondere Pflege und ausreichend Wasser.

Wer im Garten mit Trinkwasser gießt, kann sich mit einem Sonderwasserzähler die Abwassergebühren sparen.
Bitte denken Sie bei Ihrer Entscheidung daran: ein zu verschwenderischer und sorgloser Umgang mit Trinkwasser im Hausgarten, verbietet sich aus ökologischer Sicht.
"In Zeiten des Klimawandels zählt jeder Tropfen Trinkwasser, das in vielen Regionen schon zeitweise knapp wird. Wir sagen daher: Trinkwasser ist eigentlich zum Gießen zu kostbar."

Hierfür lassen Sie einfach einen geeichten Sonderwasserzähler im Innen – oder Außenbereiches Ihrer Liegenschaft durch ein eingetragenes Installationsunternehmen anbringen. Der Nachweis des fachgerechten Einbaus z.B. in Form der Rechnung ist durch den Gebührenpflichtigen zu erbringen. Die Installation hat gemäß dem technischen Regelwerk zu erfolgen. U.a. sind eine Wasserzähler-Einbaugarnitur (Zähler BL 110mm) und zugelassene Außenzapfventile vorzusehen.

Rechtliche Grundlagen und mitgeteilte Vorschriften

  • Entwässerungssatzung der Stadtwerke Dietzenbach GmbH
  • Technisches Regelwerk, insbesondere DIN EN 806 und DIN EN 1717

Im Anschluss reichen Sie danach bei uns den ausgefüllten Antrag ein.
Wir kontaktieren Sie nach Eingang des Antrages telefonisch, um einen Termin für die fachgerechte Verplombung des Gartenwasserzählers zu vereinbaren. Dies können je nach Aufkommen einige Zeit in Anspruch nehmen.

Bitte beachten Sie, dass wir Gartenwasserzähler nur in der Zeit zwischen April bis Oktober verplomben.

Der Sonderwasserzähler ist nach dem Mess- und Eichgesetz alle 6 Jahre auszutauschen und in einem frostfreien Raum oder im Außenbereich zu installieren. Bitte beachten Sie, dass der Zähler bei einer Installation im Außenbereich bei Frost entsprechend vor dem Auffrieren zu schützen ist, da Ihr Zähler sonst unbrauchbar wird und für die Abrechnung nicht berücksichtigt wird. Mit dem turnusmäßigen Zählertausch ist entsprechend auch ein neuer Antrag zu stellen. Bitte beachten Sie, dass pro Zähler ein Antrag ausgefüllt und eingereicht werden muss.

Interesse? Dann stellen Sie einen Antrag - Der Antragsteller übernimmt alle Kosten der Installation sowie die Verwaltungsgebühr für die Verplombung, die gemäß aktueller Entwässerungssatzung §29(1) 63,00 Euro beträgt. Hierfür erhalten Sie nach der Verplombung eine gesonderte Gebührenbescheid. Informationen über die Gebühren finden Sie in der Entwässerungssatzung der Kreisstadt Dietzenbach.

Hier finden Sie den Antrag auf Genehmigung eines Gartenwasserzählers:

 

Wirtschaftlichkeit des Gartenwasserzählers

Da die Kosten für den Einbau und die Verplombung eines Gartenwasserzählers vom Antragsteller zu tragen sind, sollten Sie sich im Vorfeld Gedanken über die Wirtschaftlichkeit machen.

Zusätzlich zu den Verplombungsgebühren entstehen Einbau- und Materialkosten, die dazu führen, dass sich ein Gartenwasserzähler erst ab einem Wasserverbrauch von mind. 10 m³ lohnt.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte schriftlich oder telefonisch an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Wasserversorgung.