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Entwässerungsanträge

Das Abwasser eines Gebäudes wird über die so genannte Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) dem öffentlichen Kanal zugeleitet. Bei Änderungen an der Grundstücksentwässerungsanlage sowie bei Neubebauung von Baugrundstücken muss die geplante Entwässerungsanlage vor Bauausführung genehmigt werden.

Bei der Planung Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage sind jeweils die aktuelle Fassung

zu beachten. Die Satzungen können Sie auf der Internetseite der Kreisstadt Dietzenbach herunterladen; die Normen können bei Bedarf bei uns eingesehen werden.

Einzureichende Unterlagen

Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie die vollständigen Unterlagen zur Entwässerung des Grundstücks gemeinsam mit dem Bauantrag einreichen. Hierzu gehören folgende Unterlagen:

  • Berechnung der anfallenden Schmutz- und Regenwassermengen
  • Berechnung des erforderlichen Zisternenvolumens
  • Lageplan mit den vorgesehenen Schmutzwasser- und Regenwasserleitungen und -schächten (inkl. Angabe von Durchmesser und Gefälle)
  • Lageplan, dem die Lage und Größe des Revisionsschachtes, der Zisterne und des Anschlusses an den öffentlichen Hauptkanal (Sammelleitung) entnommen werden kann.

 

    Hinweise zur Planung

    Bei der Planung einer Entwässerungsanlage sind folgende Punkte zu beachten:

    • Bei der Herstellung von Zisternen sind die Anforderungen der Zisternensatzung (insbesondere die „Richtlinien für den Bau, die Inbetriebnahme und den Betrieb von Regenwasseranlagen“ in Anlage 1) zu beachten.
    • An die Zisterne sind ausschließlich Dachflächen (keine Terrassen, Dachterrassen, Balkone o.ä.) anzuschließen. Der Anschluss des Zisternenüberlaufs an den Kanal ist über den Revisionsschacht zu führen.
    • An die Sammelleitung ist grundsätzlich lotrecht anzuschließen. Ggf. vorhandene Anschlussstellen sind zu nutzen. In der Anschlussleitung (zwischen Revisionsschacht und Sammelleitung) ist generell kein Abzweig, Bogen oder Absturz gestattet.
    • Die Zusammenführung von Regenwasserleitung (Überlauf Zisterne) und Schmutzwasserleitung bei Mischsystem sollte außerhalb des Gebäudes, nach Möglichkeit im Revisionsschacht erfolgen.
    • Grundleitungen unter dem Kellerboden bzw. in der Bodenplatte sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Wenn notwendig, sind diese so kurz wie möglich auszuführen und ggf. Reinigungsöffnungen vorzusehen. Grund hierfür sind die erschwerten Inspektions- und Sanierungsmöglichkeiten.
    • Gründächer sind mit einer vegetationsfähigen Substratauflage von mehr als 6 cm Stärke auszuführen, wenn diese nicht bei der Bemessung des herzustellenden Zisternenvolumens berücksichtigt wurden (vgl. § 5 der Zisternensatzung).
    • Bitte beachten Sie hierbei auch bereits die  Hinweise zur Bauausführung der       Hausanschlüsse (inkl. Rückstauschutz).